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GLANDON Apartments AG: Allgemeine Geschäftsbedingungen zum «Mietvertrag für möblierte GLANDON Apartments»

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags und regeln das Verhältnis zwischen den Mietern/Mieterinnen und GLANDON Apartments AG (nachfolgend GLANDON).

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Vertragspartner/-in

GLANDON ist nicht die Vertragspartnerin bei der Vermietung von möblierten Apartments. Vertragspartner/-in ist der/die im Vertrag erwähnte Eigentümer/-in der jeweiligen Liegenschaft. GLANDON übernimmt für die Eigentümer/-innen die Betreuung der Liegenschaften.

2.2 Mieter/-in

Vor Abschluss eines Vertrags kann der/die Interessent/-in auf seine/ihre Bonität geprüft werden. Dem Vermietenden dient das Anfrageformular als Interessennachweis zur Einholung von Auskünften im Zusammenhang mit der Bonitätsprüfung.

2.3 Kurzzeit-Aufenthaltsgebühr

Ein/eine Mieter/-in, der/die ein GLANDON Apartment für die Dauer von 30 Tagen bis zu 90 Tagen mietet und sich nicht bei der Gemeinde anmeldet, bezahlt eine vertraglich vereinbarte Kurzzeit-Aufenthaltsgebühr. Ein/eine Mieter/-in, der/die ein GLANDON Apartment für die Dauer von 30 Tagen bis zu 90 Tagen mietet, sich bei der Gemeinde anmeldet und diese Registrierung GLANDON vorlegt, bezahlt eine reduzierte, vertraglich vereinbarte Kurzzeit-Aufenthaltsgebühr. Bei Mietverträgen mit einer Dauer von über 90 Tagen entfällt die Kurzzeit-Aufenthaltsgebühr. Wird der Mietvertrag während des Mietverhältnisses verlängert, hat der/die Mieter/-in keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Kurzzeit-Aufenthaltsgebühr.

2.4 Geschäftszeiten

Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.

2.5 Übergabe der Sache

Das Apartment wird in einem sauberen und vermietbaren Zustand übergeben. Dem/der Mieter/-in steht das Apartment ab 14 Uhr am Tag des vereinbarten Mietbeginns zur Verfügung. Der Check-in hat bis 17 Uhr zu erfolgen. Fällt der Mietbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, findet die Übergabe am darauffolgenden Werktag statt. Bei Verfügbarkeit können Check-ins gegen Zuschlag auch an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden.

2.6 Gebrauch der Sache

Das Mietobjekt darf nur zum Wohnen von den im Vertrag aufgeführten Personen genutzt werden. Bei Überbelegung kann dem/der Mieter/-in der Mehraufwand verrechnet und/oder fristlos gekündigt werden. Der/die Mieter/-in ist verpflichtet, die gesetzlichen Meldefristen und Bewilligungen einzuhalten sowie Personalien der aktuellen Bewohnenden des Apartments der Verwaltung von GLANDON mitzuteilen.

2.7 Unterhalt der Sache

Dem/der Mieter/-in ist es untersagt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen. Bei dringenden Reparaturen muss zwingend die Verwaltung von GLANDON kontaktiert werden. Ist diese nicht erreichbar und es droht ein grösserer Schaden, so muss der/die Mieter/-in selber nach bestem Gewissen handeln. Werden von Seite GLANDON grössere Reparaturen oder Renovationen durchgeführt, muss der/die Mieter/-in unter einmonatiger Voranzeige informiert werden. Notwendige, für die Sacherhaltung unaufschiebbare Arbeiten hat der/die Mieter/-in zu dulden.

2.8 Mietzins

Der Mietzins ist jeweils vor Monatsanfang zu überweisen. Zahlungen sind via Kreditkartenzahlung oder Banktransfer möglich. Allfällige Transaktionskosten hat der/die Mieter/-in zu tragen.

2.9 Mahngebühr und Inkassospesen

Ab der zweiten Mahnung wird eine Gebühr von CHF 40 verrechnet. Etwaige Inkassospesen gehen zu Lasten der Mieterin/des Mieters.

2.10 Sicherheitsleistungen und Depot

Beim Vertragsabschluss wird eine Reservationsgebühr per Kreditkartenzahlung verlangt. Bis spätestens zum Bezug des Apartments muss das Depot bezahlt sein. Die Höhe des Depots hängt von der Kategorie des gemieteten Apartments ab. Bei Transaktionen vom Ausland übernimmt GLANDON keine Gebühren. Die Reservationsgebühr sowie das Depot werden beim Auszug ohne Zins zurückerstattet, sofern keine Mängel und keine ausstehenden Zahlungen vorliegen. Bei den Rückerstattungen – Depot und Reservationsgebühr –, die ins Ausland transferiert werden, gehen sämtliche Bankgebühren zu Lasten des Begünstigten. GLANDON behält sich das Recht vor, Schäden, welche durch den/die Mieter/-in verursacht worden sind, sowie Ausstände mit dem Depot und der Reservationsgebühr zu verrechnen.

2.11 Untermiete

Die Untervermietung der überlassenen Räume oder Parkfelder bedarf der schriftlichen Zustimmung von GLANDON.

2.12 Nutzung

Das Apartment dient ausschliesslich zu Wohnzwecken und darf nicht gewerbsmässig genutzt werden.

2.13 Zutritts- und Besichtigungsrecht

Das Apartment kann zu Reinigungszwecken periodisch durch Mitarbeitende der Verwaltung betreten werden. Der Vermietende und GLANDON haben das Recht, das Apartment auch ohne Anwesenheit der Mieterin/des Mieters unter 24-stündiger Voranzeige mit Handwerksfachkräften oder Mietinteressentinnen/Mietinteressenten zu betreten.

2.14 Reinigung

Vertragsabhängig wird das Mietobjekt zwei- beziehungsweise viermal im Monat gereinigt. Ausnahmen müssen im Vertrag geregelt werden. Die Reinigungen finden immer am selben Wochentag statt, aus Ressourcengründen können Terminwünsche nicht berücksichtigt werden. Der Zugang zum Apartment muss mindestens einmal im Monat gewährleistet sein; bei Nichteinhaltung hat GLANDON das Recht, den Mietvertrag aufzulösen. Die Zwischenreinigung beinhaltet die Oberflächenreinigung des Apartments, die Reinigung der Küche (falls vorhanden) und des Badezimmers sowie den Wechsel der Bett- und Frottierwäsche. Abfallsäcke werden vom Reinigungspersonal nicht entsorgt, private Gegenstände werden nicht aufgeräumt. Die Endreinigung des Apartments ist im Mietzins enthalten und umfasst maximal drei Stunden. Bei starker Verschmutzung wird der damit verbundene Mehraufwand gemäss Kostenübersicht der Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Im letzten Monat der Mietdauer oder bei einmonatiger Mietdauer gilt die zweite beziehungsweise die vierte Reinigung als Endreinigung.

2.15 Geräte

Der/die Mieter/-in ist verpflichtet, mit den zur Verfügung stehenden elektronischen Geräten mit entsprechender Sorgfalt umzugehen; er/sie haftet für entstandene Schäden. Bei Unklarheiten kann der/die Mieter/-in eine Bedienungsanleitung anfordern. Bei Schäden ist GLANDON umgehend zu informieren, damit das defekte Gerät ersetzt werden kann.

2.16 Private Apparate

Geräte, die einen Wasseranschluss benötigen, Klimaanlagen sowie Musikanlagen und zusätzliche Kochgeräte können in Absprache mit der Verwaltung gestattet werden.

2.17 Internet

Internetzugang wird mittels WLAN (Wireless-Zugang zum Internet) für drei webbrowserfähige Geräte pro Apartment angeboten. Bei Beeinträchtigungen oder Ausfall muss GLANDON innert 48 Stunden (werktags) eine provisorische Lösung anbieten. Es ist zu beachten, dass durch die unterschiedlich starke Nutzung des Internets insbesondere am Abend die Geschwindigkeit beeinträchtigt werden kann. Für die Geschwindigkeit und die Leistung des Internet-Providers übernimmt GLANDON keine Garantie. Für die gewerbsmässige Nutzung des Internets empfiehlt es sich, einen privaten Anschluss durch einen Internet-Provider abzuschliessen. GLANDON ist nicht für die Hard- oder die Software der Mieterin/des Mieters zuständig. Die Hardware von GLANDON entspricht einem modernen Standard und ist für eine allgemeine Nutzung des Internets ausgerichtet. Die Verbindung zum Internet ist ungeschützt und wird auf eigenes Risiko der Online-Nutzenden eingegangen. Als Hotspot-Betreiber speichert GLANDON sämtliche Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation über das WLAN bis zu sechs Monate und gibt diese im Falle einer Strafverfolgung an die Behörden weiter.

2.18 Rauchen

Das Rauchen ist in den Zimmern und in den öffentlichen Räumen des Hauses verboten. Bei Verstoss können Reparatur- und Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

2.19 Haustiere

Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet.

2.20 Fahrräder

Fahrräder dürfen weder im Apartment noch auf dem Balkon deponiert werden.

2.21 Fehlende Schlüssel/Badges

Im Falle eines Schlüssel-/Badgeverlusts ist der Vermietende berechtigt, Schlüssel/Badges und Schliessanlagen auf Kosten der Mieterin/des Mieters zu ersetzen oder abändern zu lassen.

2.22 Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, es wird jedoch dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschliessen. Der/die Mieter/-in haftet privat und unbeschränkt für entstandene Schäden.

2.23 Gesetzliche TV-/Radio-Empfangsgebühren (Serafe)

Massgebend für die Abgabepflicht ist, ob eine offizielle Wohnsitzanmeldung der Mieterin/des Mieters in der Schweiz erfolgt. Erfolgt eine offizielle Wohnsitzanmeldung in der Schweiz, so trägt der/die Mieter/-in die Verantwortung zur Begleichung der gesetzlichen Empfangsgebühren.

2.24 Kündigung

Unbefristete Mietverträge können mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung muss schriftlich auf dem Postweg erfolgen und ist von der Mieterin/vom Mieter handschriftlich zu unterzeichnen. Massgebend für die Kündigung ist das Eingangsdatum bei GLANDON.

2.25 Ausserordentliche Kündigung

Der/die Mieter/-in kann das Apartment zurückgeben, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Sollte es dem Vermietenden nicht gelingen, einen/eine Nachmieter/-in zu finden, so schuldet der/die Mieter/-in den Mietzins bis Ablauf der Kündigungsfrist. Er/sie ist von dieser Zahlung befreit, wenn ein/eine Nachmieter/-in verfügbar ist. In jedem Fall ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 150 zu bezahlen.

2.26 Kündigung vor Mietbeginn

Wenn der/die Mieter/-in vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten möchte, besteht die Möglichkeit zur Kündigung des Mietvertrags mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich auf dem Postweg erfolgen und ist von der Mieterin/vom Mieter handschriftlich zu unterzeichnen. Massgebend für die Kündigung ist das Eingangsdatum bei GLANDON. Die Reservationsgebühr wird nicht zurückerstattet.

2.27 Rückgabe der Sache

Das Mietobjekt ist in einem guten und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Der/die Mieter/-in haftet für Schäden, bei denen es sich um von ihm/ihr und während der Mietdauer verursachte, ausserordentliche Abnützung handelt. Es dürfen keine Gegenstände im Apartment zurückgelassen werden, die sich bei Mietantritt nicht darin befanden. Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt bis spätestens 10 Uhr am letzten Tag des Mietvertrags. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, findet die Rückgabe am vorherigen Werktag statt.

2.28 Zusatzkosten

Jegliche Beschädigungen, übermässige Verschmutzung oder Abnutzung und sonstige Zusatzaufwendungen können in Rechnung gestellt werden.

2.29 Vertragsauflösung bei ausserordentlichen Umständen

Bei ausserordentlichen Umständen wie Zahlungsverzug, grober Beschädigung des Mobiliars, zweckfremder Verwendung des Mietobjekts oder anderen untragbaren Zuständen besteht das Recht, den Mietvertrag per sofort aufzulösen. Daraus entstehende Kostenfolgen werden der Mietpartei in Rechnung gestellt. Der/die Mieter/-in hat keinen Anspruch auf Ersetzung der Kosten, die ihm/ihr aufgrund des ausserordentlich aufgelösten Mietverhältnisses entstehen, da er/sie die Auflösung selbstverschuldet herbeigeführt hat.

2.30 Vertrag

Der Vertrag enthält alle getroffenen Abmachungen. Änderungen oder spätere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vorgängig seitens GLANDON schriftlich bestätigt wurden.

3. Weitere Bestimmungen

3.1 Datenschutz

  • Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von GLANDON bearbeitet und soweit nötig gespeichert. Bei der Datenerfassung und der Verarbeitung personenbezogener Daten werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzes eingehalten.
  • Der/die Mieter/-in gestattet dem Vermietenden und GLANDON ausdrücklich, alle mit diesem Mietverhältnis zusammenhängenden (notwendigen und zweckdienlichen) Daten zu sammeln, zu speichern und/oder sonst wie zu verarbeiten sowie zu lagern/archivieren. Dieses Recht verbleibt im Sinne und Umfang der kaufmännischen Aufbewahrungspflicht des Vermietenden und GLANDON auch nach Mietende.
  • Der Vermietende und GLANDON sind berechtigt, für die Erfüllung der Meldepflichten/Obliegenheiten die Daten der Mieterin/des Mieters an Behörden, Lieferanten, Stadtwerke usw. zu übermitteln.
  • Wird der Vermietende oder GLANDON von Dritten (z. B. Behörden, Energielieferanten, potenzielle neue Vermietende der Mieterin/des Mieters) wegen Auskunftsbegehren kontaktiert (z. B. Referenzauskünfte an potenzielle neue Vermietende bei erfolgten Mietanmeldungen der Mieterin/des Mieters bei Dritten), kann der Vermietende oder GLANDON diese gewünschten Informationen an die begehrenden Stellen weitergeben.
  • Betreffend Legitimation eines solchen Auskunftsinteresses des Dritten dürfen der Vermietende und GLANDON von allgemein gültigen Grundsätzen und dem üblichen seriösen Geschäftsgebaren ausgehen. Dieses Recht der Datenweitergabe beschränkt sich auf wahre Fakten. Mutmassungen und/oder persönliche Meinungen haben zu unterbleiben. Diese Informationen sollen möglichst zurückhaltend erteilt werden.

3.2 Videoüberwachung

Die öffentlichen Räume der Liegenschaft können zur Gewährleistung der Sicherheit sowie zum Schutz des persönlichen Eigentums videoüberwacht werden. Die Bilder werden gemäss vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien behandelt und nur in Verdachtsfällen an die Behörden übergeben.

3.3 Badge

Sämtliche Öffnungen mit dem Badge werden elektronisch registriert. Der Verlust des Badges muss GLANDON umgehend telefonisch mitgeteilt werden, damit dieser unverzüglich gesperrt werden kann. Der Verlust wird gemäss Kostenübersicht der Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.

3.4 Anwendbares Recht

Die Regelungen des Mietvertrags unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist am Ort des Mietobjekts.

3.5 Deutsche Version der AGB ist massgebend

Im Zweifelsfalle oder bei Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.